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Die Hausordnung

Hier findest unsere Hausordnung.

hausordnung für das dr.johann-hiltner-heim

Studentenwohnheim in Trägerschaft der Protestantischen Alumneumsstiftung Regensburg 

Stand: 18. Januar 2021 

Das Studentenwohnheim der im Jahre 1537 gegründeten Protestantischen Alumneumsstiftung gibt gleichermaßen deutschen und ausländischen Studenten die Möglichkeit des Wohnens und Studierens. Das Wohnheim wird nach evangelischen Grundsätzen geleitet. Dabei versteht es sich ausdrücklich als Wohnangebot für Studenten aller Religionen, Weltanschauungen und Kulturen. Die Stiftung ist Mitglied des Diakonischen Werks in Bayern. 

Die Aufnahme in das Heim darf nicht aus Gründen der Herkunft, der Staatsangehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung oder der politischen Überzeugung abgelehnt werden. 

Die in das Wohnheim eintretenden Studierenden bekennen sich zum Prinzip der Selbstverwaltung und Mitbestimmung, das auf gegenseitigem Vertrauen und gutwilliger Zusammenarbeit beruht. 

1. Leitung des Heimes 

Der vom Kuratorium der Stiftung beauftragte Heimleiter vertritt das Wohnheim gegenüber den Mietern und im Rahmen seiner Aufgaben nach außen. Er übt das Hausrecht aus. Er vertritt die Interessen der Mieter gegenüber dem Kuratorium und umgekehrt. Während seiner Abwesenheit wird er von dem Heimleiter des Melanchthonheims; Boessnerstr.9, 93049 Regensburg vertreten. Darüber hinaus kann der Stiftungsdirektor eine alternative Vertretungsregelung in Kraft setzen. 

2. Studentische Selbstverwaltung 

Die studentische Selbstverwaltung war bisher durch eine eigene Satzung und in Kürze durch die Gründung eines eigenständigen Vereines geregelt. Ebenso wie die jetzige Satzung wird auch die zukünftige Vereinssatzung Bestandteil der Hausordnung sein. Die neue Gültigkeit beginnt mit dem Tag der Vereinsgründung. Jeder Mieter ist mit Einzug in das Wohnheim berechtigt, Mitglied des Vereines zu werden. Er ist verpflichtet die mit dieser Mitgliedschaft übertragenen Aufgaben und Ämter satzungsgemäß für das studentische Zusammenleben im Hiltnerheim auszuüben. Ein Verstoß kann dazu führen, dass kein Folgemietvertrag abgeschlossen wird. 

3. Ein- und Auszug 

3.1. Beim Einzug in das Dr.-Johann Hiltnerheim ist neben den im Mietvertrag festgehaltenen Pflichten 

auch eine persönliche Vorstellung bei der Hausverwaltung oder der Heimleitung obligatorisch. 

3.1.1. Vor Abschluss des schriftlichen Mietvertrages darf der Wohnplatz im Dr.-Johann Hiltnerheim nicht 

bezogen werden. 

3.2. Nach Abschluss des Mietvertrages ist vor Bezug des Zimmers von dem Mieter eine Mietkaution zu 

hinterlegen. 

3.2.1. Bei Einzug erhält der Mieter ein Zimmerübergabeprotokoll. Darin muss der Zimmerzustand 

dokumentiert werden. Das Protokoll ist innerhalb von 7 Tagen an die Hausverwaltung zurückzugeben. 

3.2.2. verursacht der Mieter während der Dauer des Aufenthaltes Schäden, die der Hausverwaltung erst 

beim Auszug bekannt werden, oder leistet der Mieter den von ihm während des Mietverhältnisses 

geforderten Schadenersatz nicht oder nicht in voller Höhe, wird ein Betrag in Höhe der Schadensersatz- 

forderung von der Kaution einbehalten. 

3.2.3. übergibt der Mieter beim Auszug das Zimmer (einschließlich des Bodens, der sanitären Anlagen, 

Koch- und Kühlgelegenheiten, der Möbel und der Vorhänge) in einem nicht oder nur teilweise 

gereinigten Zustand, wird von der Kaution ein angemessener Betrag, mindestens jedoch 25.- Euro, 

für die Reinigung einbehalten. 

3.2.4. Die Haftung ist nicht auf die Höhe der Kaution beschränkt. 

3.3. Bei Auszug hat jeder Mieter persönlich bei der Hausverwaltung einen Zimmerübergabetermin zu 

vereinbaren. Zu diesem Termin muss das Zimmer in einem bezugsfertigen Zustand sein. Ein 

Abnahmeprotokoll wird erstellt. Sämtliche während der Mietdauer ausgehändigten Schlüssel müssen zurückgegeben werden. Zuvor hat er bei allen Stellen des Wohnheimes die Schulden zu begleichen. 

4. Zusammenleben im Heim 

Durch die Hausordnung soll gewährleistet werden, dass die Mieter in guter Weise zusammenleben können und das Heim und seine Einrichtungen schonend behandelt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme, Respekt und Achtung sind wesentliche Grundlagen für das Miteinander im Wohnheim. 

5. Nachtruhe 

Von 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr hat sich jeder Mieter so zu verhalten, dass keiner unzumutbar gestört wird. Ausnahmen bilden Veranstaltungen des Wohnheimes. Alle Mieter sind für ihre Besucher verantwortlich. 

6. Sauberkeit + Hygiene 

Grundsätzlich sind für die Sauberkeit der Zimmer und der Gemeinschaftsräume die Mieter verantwortlich. In Wohngemeinschaften sind für die gemeinsam genutzten Bereiche entsprechende Regelungen miteinander zu vereinbaren. Die Bodenreinigung, die Fensterreinigung und die Reinigung der Küchenzeilen und Sanitäreinrichtungen übernimmt eine externe Reinigungsfirma. Jeder Mieter hat die Möglichkeit, die Inanspruchnahme dieser Serviceleistung abzulehnen. Dazu muss an der Zimmertür eine entsprechende Kennzeichnung angebracht werden. Bei Zustimmung zu den Reinigungsarbeiten ist jeder Mieter dazu verpflichtet dem Fachpersonal den hindernisfreien Zugang zu den Reinigungsflächen zu ermöglichen. 

Die Zimmer sind mit Bettgestellen (200×90 cm), Matratzen, Bettkästen, Kleiderschrank, Schreibtisch mit Rollcontainer und Wandregal ausgestattet. Oberbetten und Kissen müssen von den Mietern selbst mitgebracht und mit eigener Bettwäsche überzogen werden. Die Möbel sind von den Mietern in Ordnung zu halten. 

Aufgrund der Bauweise des Wohnheimes kann es im Sanitärbereich verstärkt zur Schimmelbildung kommen. Sollten die üblichen Maßnahmen nicht ausreichen, kann bei der Hausverwaltung ein geeignetes Mittel zur Beseitigung ausgeliehen werden. Dabei ist es wichtig, frühzeitig mit der Behandlung von auftretenden Schimmelspuren zu beginnen, damit größere Sanierungsarbeiten vermieden werden können. 

Bei der Hausverwaltung kann im Bedarfsfall eine Beratung über die sachgerechte Reinigung der Mieteinheit erfragt werden. Ein Staubsauger steht für die Mieter als Leihgerät zur Verfügung. 

7. Teppiche 

Das Dr.-Johann Hiltnerheim ist mit einem hochwertigen Bodenbelag aus Naturkautschuk ausgestattet. Teppiche dürfen daher in den Zimmern grundsätzlich nicht verlegt werden. Ausgenommen davon sind Läufer und kleine Teppiche. Wollen Mieter ihr Zimmer komplett mit einem Teppich auslegen, müssen sie das von der Hausverwaltung genehmigen lassen. Vor dem Auszug sind Teppiche zu entfernen. Schäden, die durch das Verlegen oder Entfernen der Teppiche am Fußboden entstehen, sind vom Mieter zu ersetzen. Ersatzweise kann eine schriftliche Einverständniserklärung des Nachmieters vorgewiesen werden, dass dieser den Teppich übernimmt und für alle folgenden Schäden haftet. 

8. Schäden 

Schäden am Haus und an seiner Einrichtung sind unverzüglich der Hausverwaltung anzuzeigen. Der Mieter haftet grundsätzlich für den verursachten Schaden. 

9. Behandlung der Gemeinschaftseinrichtungen 

Die Stockwerksküchen sowie sämtliche Gemeinschaftsräume (Waschkeller, Zentrum, Eckräume, Bar, etc.) sind schonend zu behandeln. Jeder Mieter, der die Gemeinschaftsräume benutzt, muss diese sauber und gereinigt hinterlassen. Die jeweiligen Bedingungen zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen sind zu beachten. Genaueres dazu wird über den hausinternen Newsletter und andere Informationsquellen auf der Webseite des Hiltnerheims beschrieben. 

HINWEIS: Die Kühlschränke im Heim dürfen keinesfalls mit spitzen oder scharfen Gegenständen „enteist“ werden, da die Gefahr der Beschädigung zu groß ist. Der Verursacher haftet für etwaige Schäden. 

10. Technische Anlagen und Geräte 

10.1. Gesetzlich festgelegte Rundfunkbeiträge müssen vom Mieter direkt an den ARD ZDF Deutschlandradio 

Beitragsservice gezahlt werden, unabhängig davon, ob Fernseher, Radio oder andere gebührenpflichtige 

Geräte aktiv verwendet werden. 

10.2. Jedes Zimmer ist mit einer Antennendose zum Anschluss von geeigneten Endgeräten ausgestattet. Die 

Versorgung des Fernsehempfangs erfolgt über Kabel. 

10.3. Die Verwendung von zusätzlichen elektrischen Geräten mit erhöhtem Energiebedarf müssen durch die 

Heimleitung genehmigt werden. (z.B. Minibackofen, Zusatzheizungen, etc.) 

10.4. Zum Wäschewaschen stehen den Mietern Wasch- und Trockenräume zur Verfügung. 

Waschmaschinen dürfen in den Zimmern nicht verwendet werden. Waschmaschinen und Trockner 

dürfen zwischen 23.00 Uhr und 7.00 Uhr nicht benutzt werden. Die Münzen für die Waschmaschinen 

und Trockner können in der Verwaltung gekauft werden. Einige Waschmaschinen können auch durch 

den direkten Geldeinwurf betrieben werden. 

Eine Münze für die Waschmaschine kostet 1,50 Euro, eine Münze für den Trockner kostet 1,- Euro. 

10.5. Das Bohren von Löchern in die Zimmerwände, Zimmerdecken und Fußböden ist nur den 

Mitarbeitern des Wohnheimes gestattet. Ausnahmen davon müssen durch die Hausverwaltung 

genehmigt werden. Kosten, die dem Wohnheim durch das verbotswidrige und unsachgemäße Bohren 

von Löchern entstehen, sind von dem verursachenden Mieter zu tragen. 

10.6. Jedes Zimmer verfügt über eine LAN-Dose mit einem daran angeschlossenen WLAN-Router. Die 

gesamte Internetversorgung wird durch die Firma SimpleNet GmbH Regensburg bereitgestellt. 

Im Störungsfall erbringt diese Firma den notwendigen Support. Dazu müssen Störungsmeldungen direkt 

über die Webseite des Anbieters weitergeleitet werden. Die WLAN-Router sind Eigentum der Fa. 

SimpleNet GmbH und werden als Mietgeräte zur Verfügung gestellt. Die Verwendung von selbst mitgebrachten Geräten oder Eingriffe in die Konfiguration des Mietgerätes sind strengstens untersagt. Eine Zuwiderhandlung stellt einen groben Verstoß gegen diese Hausordnung dar. In der Folge kann durch die Heimleitung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. 

11. Tiere 

Haustiere dürfen in den Zimmern und Appartements grundsätzlich nicht gehalten werden. Die vorübergehende Haltung von Versuchstieren zum Zweck der Erstellung von Prüfungsarbeiten kann vom Heimleiter ausnahmsweise gestattet werden. Dazu ist ein entsprechender Antrag einzureichen. 

12. Eingangstüren 

Die Eingangstüren des Wohnheimes dürfen nicht offen stehen. Ausgenommen ist der Haupteingang im 

Haus 2, der während der Bürozeiten der Verwaltung und bei Veranstaltungen des Wohnheimes geöffnet ist. 

13. Telefon 

Anrufe von außen können über die Stockwerkstelefone entgegengenommen werden. Über die Stockwerkstelefone können hausinterne Anrufe und Notrufe (9110: Polizei / 9112: Feuerwehr) getätigt werden. Jeder Mieter hat im Zimmer einen Telefonanschluss. Bei Bedarf kann die Freischaltung auf Kosten des Mieters bei einem Telekommunikationsunternehmen beantragt werden. 

14. Müllentsorgung 

Um die Müllentsorgung muss sich jeder Mieter selbst kümmern. Der Müllsammelstelle befindet sich vor Haus 3. Metalle und Kunststoffe müssen in den gelben Säcken gesammelt. Papier wird in der Papiertonne entsorgt und Glas muss in die Glascontainer geworfen werden. Nur der Restmüll gehört in die schwarzen Mülltonnen. 

Für den Bio-Abfall stehen angrenzend an den Bereich der Müllsammelstelle braune Mülltonnen bereit. Die Mieter von Wohngemeinschaften organisieren ihre Müllentsorgung gemeinschaftlich und eigenverantwortlich. 

15. Außenanlagen 

Die Außenanlagen können für gemeinschaftliche und gärtnerische Aktivitäten genutzt werden. Jede Veränderung oder Neuanlage der Bepflanzung ist mit der Hausverwaltung abzusprechen. Die Erträge der Obstbepflanzung stehen allen Mietern zur Verfügung. Die Anlagen, insbesondere die Innengärten der jeweiligen Häuser, sind schonend zu behandeln. Auf Sauberkeit ist dabei besonders zu achten. Lose Gegenstände wie z.B. Blumentöpfe, Grills, Tische und Bänke dürfen grundsätzlich nicht abgestellt werden. Ausnahmen kann die Heimleitung genehmigen. Von 23 – 7 Uhr muss die Nachtruhe im Freien eingehalten werden. 

16. Parken auf dem Heimgelände 

16.1. Auf dem Gelände von dem Wohnheim darf nur geparkt werden, wenn die Genehmigung durch die 

Heimverwaltung eingeholt worden ist. Die Genehmigung wird durch die Ausstellung eines 

Parkberechtigungsausweises durch die Hausverwaltung erteilt. Der Ausweis ist gut sichtbar im 

Fahrzeug zu hinterlegen. Er muss zu jedem Semester erneuert werden. 

16.2. Die beschränkte Anzahl der Parkplätze auf dem Wohnheimgelände macht das lückenlose 

Parken nebeneinander erforderlich (Beachtung der Markierung). 

16.3. Fahrzeuge ohne gültige Parkgenehmigung können auf Kosten des Falschparkers abgeschleppt 

werden! 

16.4. Auf dem Wohnheimgelände muss beim Fahren Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden. Darüber 

hinaus gilt rechts vor links, sowie alle sonstigen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) 

16.5. Die markierten Flächen, der Verwaltungsparkplatz, die Feuerwehrzufahrten sowie die Einfahrt zur 

Tiefgarage und den hinteren Parkplätzen sind freizuhalten. Parken auf diesen Flächen wird als grober 

Verstoß gegen die Hausordnung betrachtet. Die Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. 

16.6. In der Tiefgarage dürfen grundsätzlich keine Fahrzeuge von Mietern abgestellt werden. 

17. Fahrräder 

Fahrräder dürfen nur in den dafür vorgesehenen Fahrradständern sowie in den Fahrradkellern abgestellt werden. Wegen des begrenzten Raumes sollten Fahrräder, die nicht benützt werden, mit nach Hause genommen werden. Fahrräder in den Fahrradkellern und tagsüber an den Fahrradständern sind bis maximal 700,- Euro gegen Diebstahl und Beschädigung versichert. 1xmal jährlich (Juni/Juli) müssen alle Fahrräder an den Außenständern vor den Häusern entfernt werden, damit die notwendigen Mäharbeiten durchgeführt werden können. Für die Mieter ergeht hierzu rechtzeitig eine allgemeine Aufforderung zur vorübergehenden Entfernung der Fahrräder. Sollten Fahrräder am Tag der Mäharbeiten nicht entfernt worden sein, ist die Hausverwaltung berechtigt die angebrachten Schlösser zu entfernen. Die weitere Verwendung des Schlosses ist dadurch nicht mehr möglich. Es gibt hierfür keinen Ersatz. 

Fahrräder die bei Mähaktionen und anderen Kontrollmaßnahmen keinem Besitzer zuzuordnen sind werden zunächst zentral eingelagert und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen weiterbehandelt. 

18. Musikräume 

Schlüssel für das Klavierzimmer können gegen eine Kaution von 25,- Euro in der Verwaltung abgeholt werden. Die Kosten für die Klavierstimmung können auf die Benutzer umgelegt werden. Diese haften auch für die von ihnen verursachten Schäden. 

19. Private Feiern 

In den Zimmern und Wohngemeinschaften darf nicht übermäßig laut gefeiert werden. Feiern mit mehreren Personen sind nur in ausgewählten Eckräumen erlaubt. Die Vergabe der Eckräume wird durch den zuständigen Stockwerkssprecher, in Rücksprache mit dem Heimleiter, verwaltet. Für das Zentrum muss eine Kaution von 100,- Euro in der Verwaltung hinterlegt werden. Die Bar im Zentrum kann nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Bartutor und dessen Genehmigung gemietet werden. Es muss ebenso eine Kaution von 100,- Euro hinterlegt werden. Entstehen dem Barteam durch die Benutzung Unkosten, müssen diese erstattet werden. Bei privaten Feiern muss die Nachtruhe eingehalten werden. 

Für alle Raummieten gilt für den Heimleiter als Vertreter der Hausverwaltung der Einwilligungsvorbehalt.